Vorschriften Weiher 2023
ALLGEMEINES UND ZUGANGSRECHT
Sie werden das Vergnügen haben, an einem Ort zu angeln, der von Schuppenkarpfen, Spiegelkarpfen, Graskarpfen, Weißfischen, Welsen und anderen Raubfischen bevölkert wird.
Der Fischer muss im Besitz einer Weiherkarte vom Quackery sowie vom Quackery Angelschein mit Passbild sein oder eine Woche oder Tageskarte ausgefüllt mit dem Tagesdatum. |
Ein Angler hat das Recht auf zwei Angeln, die maximal 2 Meter voneinander entfernt sind und unter ständiger Aufsicht stehen.
- Es wird davon ausgegangen, dass der Angler von den Fischereiaufsehern oder Vorstandsmitglied kontrolliert wird und sich rechtfertigen können muss. Im Falle eines Betrugs muss der Angler sofort alle Aktivitäten einstellen und kann bestraft werden.
- Das Angeln und Kämpfen müssen sanft und mit Respekt vor den Fischen erfolgen, da ihre Mäuler empfindlich sind. Ein fragwürdiges Verhalten kann dazu führen, dass der Vorstand einen Angler endgültig ausschließt.
DIE ÖFFNUNGSZEITEN
Ab 1. Samstag im März bis 31. März | Von 07h00 bis 18h00 |
Ab 1. April bis 30. September | Von 07h00 bis 20h00 |
Ab 01. Oktober bis 31. Oktober | Von 08h00 bis 18h00 |
Ab 1. November bis 30. November: | Von 08h00 bis 17h00 |
Anlässlich eines Fischeinsatzes oder anderen Anglerfestes behält sich der Vorstand das Recht einer Schließung vor (siehe Anschlag).
Für Jahresangelkarten: Das Angeln ist täglich vom 1. Samstag im März bis zum 30. November möglich und erlaubt die Entnahme von Fischen gemäß den Vorschriften und Quoten, die in der Verordnung festgelegt sind.
Für Tagesangelkarten: Die Fischerei ist täglich vom 1. Samstag im März bis zum 30. September geöffnet. Sie erlaubt unter keinen Umständen die Entnahme von Fischen (ausschließlich No Kill-Angeln).
Für die Feriensangelkarten: Das Angeln ist täglich vom 1. Samstag im März bis zum 30. November. Sie erlaubt unter keinen Umständen die Entnahme von Fischen (ausschließlich No Kill-Angeln).
WAS OBLIGATORISCH IST UND WAS TOLERIERT WIRD:
- Das Anfüttern mit Brot, Körnern (Mais, Hanf und Weizen), Kartoffeln und Fleischmaden ist erlaubt.
- Jede Schnur muss zwingend aus einem Vorfach aus Nylon mit einer Stärke von max. 30/100 und einem Einzelhaken Nr. 5 max. ohne Widerhaken bestehen.
- Benutzung einer Abhakmatte ist zum Vorteil
- Der Fischer muss im Besitz einem angepassten Kerscher sein; (ein Kescher mit großer Öffnung wird dringend empfohlen).
- Der Fischer muss seine Angel einziehen, wenn er seinen Platz auch nur kurz verlässt.
- Alle Karpfen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 kg, die Graskarpfen, sind geschützte Arten und müssen mit größter Sorgfalt zurückgesetzt werden.
WAS VERBOTEN IST
- Für die Autos und sämtliche motorisierte Zweiräder sind die Außen Parkplätze zu benutzen.
- Jede Reservation eines Platzes ist verboten
- Das angeln mit Glaskugel, an der Oberfläche mit Schwimmbrot, in den Seerosen.
- Anfüttern mit Tiermehl
- Angeln im Naturschutzgebiet oder in dem kleinen Teich neben der Hütte.
- Geflochtene Schnur verboten (nur beim Angeln mit Ködern toleriert).
- Schädliche Arten (Grundeln) dürfen unter keinen Umständen zurückgesetzt, lebend transportiert oder als Lebendfutter verwendet werden.
- Es ist strengstens verboten, ins Wasser zu gehen, außer in Fällen höherer Gewalt.
Der Fischer ist haft- und strafbar für an seinem Angelplatz zurückgelassene Abfälle. (inkl. Zigarettenstummel)
Feuer auf dem Boden zu machen ist verboten: Grillen wird toleriert, wenn Sie die Asche nicht ins Gras oder ins Wasser streuen.
FANGZEITEN
Der gesamte Teich wird bis zum 1. Juni no kill gefischt.
Vom 01. Juni bis 30. September: Entnahmemöglichkeit nur an Sonn- und Feiertagen.
Ab dem 01. Oktober: Entnahmemöglichkeit an allen Tagen
CYPRINIDENFISCHEREI
Als Cypriniden gelten: Karpfen, Schleie, Weißfische.
Bei Ort und erlaubte Fangzeit muss Jeder Fischer seinen eigenen Setzkescher besitzen und benutzen, alle anderen Aufbewahrungsmittel sind verboten
Der Vorstand macht darauf aufmerksam und erlaubt dem Angler das kontinuierliche Karpfenangeln, sofern er die Tiere sofort wieder ins Wasser zurücksetzt. Der Angler darf kein Tier freilassen, das bereits in einem Behälter transportiert wurde. Ein solches Verhalten wird sofort mit dem endgültigen Entzug der Angelerlaubnis bestraft.
Tagesquoten pro Angler für Fische des Typs Cypriniden
- 1 Karpfen (Gewicht unter 3,5 kg) oder 2 Schleien.
- Das Angeln auf Weißfische ist unbegrenzt erlaubt, und zwar vor den tolerierten Fängen.
Der Fischer, der die Zahl der erlaubten Fänge erreicht hat, muss das Fischen einstellen.
RAUBFISCHANGELN
Als Raubfische gelten die folgenden Arten: Hecht, Zander, Schwarzbarsch, Barsch, Forelle, Wels.
Das Angeln von Raubfischen ist vom 01. Juni bis zum 30. November auf dem gesamten Gelände möglich.
Art des Angelns:
- Angeln mit Lebendfisch
- Angeln mit der Spinnrute
Wichtig: Lebendfisch muss in einem Lebendfischsiegel aufbewahrt werden und darf auf keinen Fall in einer Setzkerscher aufbewahrt werden.
Zeit der Entnahme:
Anstelle und zu den Zeiten der erlaubten Fänge muss der Angler eine persönliche Setzkerscher verwenden, alle anderen Behälter sind verboten.
Tagesquoten für Raubfische:
Generell ist es dem Angler erlaubt, pro Tag 2 Raubfische je nach Größe zu entnehmen (außer Forellen).
Quoten/ Tag/ Fischer | Mindestgröße | |
Hecht | 2 | 60cm |
Zander | 2 | 50cm |
Barsch | 2 | / |
Wels | 2 | 50cm |
Schwarzbarsch | 2 | |
Forellen | 6 | / |
Der Fischer, der die Zahl der erlaubten Fänge erreicht hat, muss das Fischen einstellen.
Der Angler, der diese Regelung missachtet, riskiert den sofortigen Entzug seiner „Teich“-Erlaubnis und rechtliche Schritte.
Der Vorstan