Der Bund 68

Der am 11. November 1929 gegründete Haut-Rhin-Verband für Fischerei und Schutz der Wasserumwelt ist für die Entwicklung und Überwachung der Fischerei im Departement zuständig.

Um diese vielfältigen Aufgaben zu erfüllen, beteiligt er sich an der Entwicklung der Freizeitfischerei, dem Schutz des Fischerbes und der Wasserumwelt sowie der Organisation der Fischereiüberwachung. Sie koordiniert die Maßnahmen der zugelassenen Verbände für Fischerei und Schutz der Wasserumwelt (AAPPMA). Sie führt Sensibilisierungs-, Informations- und Bildungsaktivitäten im Bereich des Schutzes der aquatischen Biodiversität durch.

Die Aufgabe der Federation besteht darin, die 41 AAPPMAs vom Bund zusammenzufassen, um die Kohärenz der Verwaltungsmethoden zu koordinieren und sicherzustellen.

Mit der AAPPMA beteiligt sich der Verband am Schutz des Fischerbes und der Wasserumwelt (Artikel L.434-3 des Umweltgesetzbuchs) sowie an der Förderung der Freizeit beim Angeln.

  • Sie realisiert und richtet den Schutzdepartementsplan der Wasserumgebung und die Bewirtschaftung von Fischressourcen (P.D.P.G.), ein Dokument, das eine Referenz für alle Verwalter, Verwaltungen und lokalen Gemeinschaften darstellt.
  • Sie trägt zur Überwachung der Fischfarm des Bundes bei.
  • Sie unterstützt AAPPMA-Aktivitäten durch technische, finanzielle und rechtliche Unterstützung.
  • Sie schlägt Maßnahmen vor, um das Bewusstsein für den Schutz der aquatischen Umwelt zu schärfen, und Maßnahmen zur Förderung der Freizeitfischerei.
  • Sie vertritt die Interessen der Fischerei bei Bundes, regionalen und nationalen Organisationen

Um alle Informationen über den Fischereiverband 68 zu erfahren: