Die allgemeinen Beitrittsbedingungen

Die Anschaffung der Weiherkarte verwirklicht den Beitritt zum Angelverein Village-Neuf. Sie führt zur Bezahlung eines Beitrages.

Jede Person, die sich der Übung des Fischen im Quackery hingibt, soll ihrer Mitgliedschaft des Angelvereines Village-Neuf nachweisen.

Der Verein übergibt jedem seiner Mitglieder einen Angelschein, der den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum, die Adresse und die Unterschrift des Beamten oder jeden anderen Unterstützung umfasst, der die Identifizierung des Mitgliedes erlaubt.

Dieser Beitritt vom Internet öffnet, gibt kein Recht zur Frist einer Zurückgabe der von dem Dienst- und Verkaufsverträge vorgesehen, gemäss des Artikels L 121-18 des Kodes des Verbrauches.
Keine Änderung von Angelschein, Besitzer, Gültigkeitsperiode, Typ von Karte wird ausgeführt sein, einmal die rechtswirksam gemachte Bestellung können.

Sonst ist es möglich, jederzeit zu ein Ende dem Beitritt zu einem Verein setzen, ohne dass es das Recht zu einer Zurückzahlung dem Beitrag geben kann.